Kosten

der naturheilkundlichen Behandlung

Erster Termin:

ca. 1-1,5 Stunden - ca. 100€

 

Alle Folgetermine:

1 Stunde - ca. 90€


Erstattungsmöglichkeiten

Bei gesetzlicher Versicherung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen zum Teil oder bis zu einer bestimmten Summe ganz.

 

Häufig müssen die Kosten der erbrachten Leistungen jedoch selbst getragen werden.

 

Sie erhalten nach der Behandlung per Post eine Rechnung, die Sie per Überweisung innerhalb von 2 Wochen begleichen.

 

 

 

Bei privater (Zusatz-) Versicherung

Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

 

Sie erhalten nach der Behandlung per Post eine Rechnung, die Sie privat per Überweisung innerhalb von 2 Wochen begleichen.

Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung oder privaten Zusatzversicherung ein, um den Betrag ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.


 

In beiden Fällen gilt: Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse/ Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen für eine Rückerstattung zu erfragen.

 

Kosten für Heilmittel

In den meisten Fällen ist es erforderlich über eine längere Zeit Nahrungsergänzungsmittel, Pflanzenheilmittel oder andere naturheilkundliche Therapeutika zu nutzen. Die Kosten für diese Mittel werden selten von einer Versicherung übernommen und müssen daher selbst getragen werden.

Es handelt sich meist um Kosten von ca. 100€ pro Monat. 

Wenn dies untragbar ist, kann man versuchen die Kosten hier geringer zu halten.

Kosten für Laboruntersuchungen

In vielen Fällen ist es erforderlich Laborleistungen anzufordern. Über die Kosten werden Sie individuell aufgeklärt, da sie je nach Anforderung stark variieren.

Für diese Kosten erhalten Sie eine seperate Rechung des Labors.

Die Kosten werden nur bei privatversicherten Patienten erstattet.


Hinweis:

Einige der medizinischen Leistungen sind in der veralteten GebüH von 1985 nicht ausdrücklich vorgesehen und müssen daher im sogenannten Analogverfahren in Anlehnung an Leistungen der GebüH berechnet werden.

 

Privatversicherungen und Beihilfestellen sind je nach Vertrag nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erstatten.

Außerdem kann es dazu kommen, dass der Rechnungsbetrag nicht exakt dem Stundenhonorar von Privatzahlern entspricht, da wir uns an die GeBüH halten und so auf unrunde Summen kommen.

 

Mehr Informationen erhalten Sie hierzu im persönlichen Gespräch.